Welche Formen der Unterstützung gibt es für Menschen, die aus dem Gefängnis kommen?

Innerhalb des polnischen Rechtssystems können Menschen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden, Unterstützung erhalten, die aus zwei Quellen stammt:

KOMMUNALES UNTERSTÜTZUNGSSYSTEM

Gemäß den Verpflichtungen, die den Gemeinden auferlegt wurden, ist es eine ihrer Aufgaben, Menschen zu unterstützen, die nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung haben. Interessanterweise hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, dass diese Hilfe auch Personen gewährt werden soll, die aus einer Haftanstalt entlassen werden, wodurch der Kreis der Empfänger der Aktivitäten der Sozialhilfezentren eingeschränkt wird.

Es gibt keine spezifischen Bestimmungen darüber, wie lange eine Person nach der Entlassung aus dem Gefängnis soziale Unterstützung erhalten kann. Daher können anhaltende Schwierigkeiten bei der Anpassung an das Leben außerhalb des Gefängnisses ein Grund für die Inanspruchnahme von Hilfe sein. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Sozialarbeiter, deren Aufgabe es ist, den Anpassungsprozess zu unterstützen, insbesondere bei den Aspekten Beruf und Wohnen.

Diese Menschen benötigen Unterstützung bei ihrer sozialen Wiedereingliederung und der Anpassung an die neuen Lebensbedingungen. Die Hilfe umfasst materielle Unterstützung, Beratung, Sozialarbeit und Therapie. Das Hauptziel der Sozialhilfe ist es, die Marginalisierung dieser Menschen und ihre soziale Isolation zu verhindern und Problemen wie Alkoholismus und Drogenabhängigkeit entgegenzuwirken.
Eine Person, die eine Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Dieses Recht wird bei Entlassung aus dem Gefängnis wiederhergestellt, muss aber erneut beantragt werden. Eine Ausnahme bildet die Verbüßung einer Strafe im Rahmen der elektronischen Überwachung, wenn die Strafe außerhalb des Gefängnisses, zum Beispiel zu Hause, verbüßt wird. Bei vorübergehend Inhaftierten wird der Anspruch auf Sozialhilfe für die Dauer der Inhaftierung ausgesetzt und bei ihrer Entlassung wiederhergestellt.

Katalog der von den Sozialhilfezentren angebotenen Hilfeleistungen:

Geldleistungen:

Nicht-monetäre Leistungen:

Die Gewährung von Sozialhilfeleistungen erfolgt in den folgenden Schritten:

Einreichung eines Antrags auf Unterstützung
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Beihilfe.
1
Gespräch mit der Gemeinschaft und Hilfsplan
Nach Eingang eines Antrags wird ein Gespräch in der Gemeinde geführt, um die persönliche, familiäre, Einkommens- und Vermögenssituation der hilfsbedürftigen Person oder Familie zu beurteilen. Diese Befragung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum der Meldung, in dringenden Fällen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, sofort (innerhalb von 2 Arbeitstagen). Das Gespräch kann am Wohnort der Person oder der Familie oder an ihrem Aufenthaltsort stattfinden. Auf der Grundlage des Gesprächs analysiert und bewertet der Sozialarbeiter die Situation und gibt Empfehlungen zur Unterstützung. Während des Gesprächs kann der Sozialarbeiter die Person oder die Familie auffordern, eine Erklärung über ihr Einkommen und Vermögen abzugeben. Die Weigerung, diese Erklärung abzugeben, kann ein Grund für die Verweigerung der Unterstützung sein.
2
Erlass einer Verwaltungsentscheidung
Die Hilfe wird in Form einer Verwaltungsentscheidung geleistet. Alle Entscheidungen müssen schriftlich getroffen werden. Jede Entscheidung, die in einer anderen Form getroffen wird, wird als gültig und rechtsverbindlich angesehen.
3
Umsetzung der Entscheidung
Sobald die Hilfe genehmigt ist, wird sie umgesetzt. Die Geldleistungen der Sozialhilfe werden in der Regel monatlich bewilligt und ausgezahlt, beginnend mit dem Monat, in dem der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht wird. Wenn der Leistungsanspruch nicht einen ganzen Monat abdeckt, wird die Leistung für einen unvollständigen Monat gewährt.
4
Recht auf Berufung
Einzelpersonen haben das Recht, gegen jede Entscheidung, die ihre Sozialhilfe betrifft, Einspruch zu erheben. Sie können bei der zuständigen Berufungskommission (Local Government Appeal Board) in jeder Provinz Einspruch erheben.
5

FINANZIERUNG:

Finanziert durch den Justizfonds, dessen Disponent der Justizminister ist.
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