Hilfe für die Opfer

Das Projekt zur Unterstützung von Opfern und Zeugen von Straftaten ist eine Initiative zur schnellen und gezielten Unterstützung von Opfern von Straftaten, die im polnischen Strafrechtssystem vorgesehen sind. Das Projekt ist Teil eines Netzwerks zur Unterstützung von Opfern, das von anderen Nichtregierungsorganisationen aus dem ganzen Land mitbegründet und vom Justizministerium vereinigt wurde. Wenn Sie oder Ihre Familie Opfer von Gewalt geworden sind, betrogen wurden, eine Schlägerei erlitten haben, einen Autounfall hatten, ausgeraubt wurden oder Zeuge solcher Taten waren – Sie können auf unsere Hilfe zählen.

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Unsere Projektaktivitäten zielen in erster Linie darauf ab, unsere Schützlinge in schwierigen Zeiten zu unterstützen, sowohl in emotionaler als auch in rechtlicher Hinsicht. Das Projekt bietet kostenlose Rechtsberatung, psychologische und therapeutische Hilfe, Berufsberatung und materielle Unterstützung. Im Rahmen unserer Arbeit unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihnen zu helfen, Ihr Sicherheitsgefühl wiederzuerlangen. Unsere Psychologen helfen Ihnen, Ihre Emotionen und Ihr Trauma zu bewältigen, und First Contact stellt Ihnen die notwendige materielle Unterstützung zur Verfügung, um die Folgen des Verbrechens zu lindern. Das Projekt legt besonderen Wert darauf, eine warme, einladende Umgebung zu schaffen, in der sich jeder zugehört und verstanden fühlen kann, damit Sie in unseren Räumen Ruhe, Komfort und Sicherheit finden.

An wen richten wir uns?

Unsere Aktivitäten richten sich an 3 Hauptgruppen, unabhängig vom Alter des Einzelnen:

  • Opfer einer Straftat – dies sind natürliche oder juristische Personen, deren Rechtsgut durch eine Handlung oder Unterlassung einer anderen Person bedroht oder verletzt wurde. Zu den Einrichtungen gehören zum Beispiel Unternehmen oder
    Nichtregierungsorganisationen, einschließlich Behörden. Ein Rechtsgut hingegen ist das Interesse eines jeden Menschen, ohne Probleme zu leben. Mit anderen Worten: Eine durch ein Verbrechen geschädigte Person ist jeder, der einen
    Schaden – ob physisch, psychisch, materiell oder rechtlich – als Folge einer gesetzlich verbotenen Handlung, d.h. einer Straftat. Es könnte sich um jemanden handeln, der direkt angegriffen wurde,
    ausgeraubt oder betrogen wurde, der Gewalt erfahren hat oder bei einem Autounfall verletzt wurde.
  • Familienmitglieder des Opfers – das sind Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern oder Geschwister.
  • Zeugen von Verbrechen – also Menschen, die nicht geschädigt wurden, aber eine andere Person ein Verbrechen begehen sahen oder hörten.

Es ist nicht notwendig, dass ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei einen Beschluss fasst, um ein Opfer zu sein. Die bloße Tatsache, dass das Rechtsgut einer Person bedroht oder verletzt wird, hat zur Folge, dass angenommen wird, dass eine Person geschädigt wird.

In der Regel helfen wir, wenn zwischen der Begehung der Straftat und dem Ersuchen um Unterstützung nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind. In Ausnahmesituationen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Schläge oder häusliche Gewalt) ist die Frist länger und unterliegt einer individuellen Beurteilung durch unsere Spezialisten. Die Hilfe ist nicht zeitlich begrenzt, aber unsere Aktivitäten sind in erster Linie auf die schnelle Rückkehr des Opfers zu einem unabhängigen Funktionieren in der Gesellschaft ausgerichtet.

Formen der Unterstützung

  • Prozesskostenhilfe, einschließlich Mediation mit dem Täter,
  • den Beistand eines Sprachdolmetschers während der Ermittlungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft,
  • die Hilfe eines Gebärdendolmetschers oder eines Dolmetschers für die Prozesskostenhilfe.
  • psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Hilfe,
  • die Unterstützung durch eine Person des ersten Kontakts (POC),
  • die Übernahme der Kosten für Gesundheitsdienstleistungen (einschließlich Rehabilitation), Arzneimittel, soweit diese nicht erstattet werden oder soweit sie nicht erstattet werden, medizinische Hilfsmittel, einschließlich Verbandsmaterial, orthopädische Artikel und Hilfsmittel, soweit sie für den Heilungsprozess der durch die Straftat verursachten Verletzung oder deren Folgen erforderlich sind,
  • Deckung der Kosten für den Unterricht in öffentlichen Schulen und Kindergärten, Einzelunterricht, je nach Alter und Bildungsbedarf der Anspruchsberechtigten; – Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kinderclubs, die von den Gemeinden auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Februar 2011 betrieben werden. für die Kinderbetreuung für Kinder bis zu 3 Jahren, – die Organisation und Finanzierung von Schulungen und Kursen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und die Übernahme der Kosten für Prüfungen zur Bestätigung der beruflichen Qualifikationen, – die Übernahme der Kosten für eine vorübergehende Unterkunft oder ein Obdach,
  • die Finanzierung regelmäßiger zusätzlicher Zahlungen zu den laufenden Mietverpflichtungen und Gebühren für Wärme, Strom, Gas, Wasser, Brennstoff, Sammlung fester und flüssiger Abfälle für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, an dem die berechtigte Person einen Rechtstitel besitzt, im Verhältnis zur Anzahl der ständig in der Wohnung oder dem Haus wohnenden Personen,
  • die Leistung der Anpassung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an die Bedürfnisse einer Person, die Opfer einer Straftat wurde, in Fällen, in denen die körperliche Beeinträchtigung die Folge einer Straftat war, – die Finanzierung von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Übernahme von Transportkosten im Zusammenhang mit dem Erhalt von Leistungen und der Regelung der in den vorstehenden Punkten genannten Angelegenheiten,
  • zur Deckung der Kosten für Lebensmittelgutscheine,
  • zur Deckung der Kosten für Gutscheine für Kleidung, Unterwäsche, Schuhe, Reinigungs- und Körperpflegeprodukte,
  • die Finanzierung der Kosten für eine organisierte Reise für einen berechtigten Minderjährigen,
  • die Finanzierung der Kosten für eine Reise einer berechtigten Person zusammen mit dem Minderjährigen, der sich in ihrer Obhut befindet, oder eines berechtigten Minderjährigen zusammen mit der Person, in deren Obhut er sich befindet, während der er psychologisch betreut wird,
  • die Finanzierung von Bauarbeiten, einschließlich der Vorbereitung für die Ausführung von Bauarbeiten, insbesondere die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation, die Vorbereitung von Grundstücken für den Bau, Gutachten, Bescheinigungen, Untersuchungen, geologische Arbeiten, die zur Erreichung der Ziele des Gesetzes erforderlich sind,
  • Kauf von Einrichtungen und Ausrüstung,
  • Erwerb von immateriellen Vermögenswerten,
  • für Zeugen, um die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers oder eines Dolmetschers für die psychologische Betreuung zu organisieren und zu finanzieren,
  • für Zeugen zur Deckung der Kosten für die psychologische Betreuung, einschließlich der Organisation und Finanzierung der Betreuung durch die erste Kontaktperson.

PROJEKTINDIKATOREN

Name des IndikatorsGeplantes Niveau, das erreicht werden soll bei
Ende 2025
Anzahl der unterstützten Opfer600
Anzahl der unterstützten Zeugen6
Anzahl der Stunden für Rechtsberatung8000
Anzahl der Stunden psychologischer Betreuung700
Höhe der materiellen Unterstützung609.300,00 PLN

Kontakt zum Projekt

Człuchów

Natalia Paluszkiewicz

ul. Średnia 12, 77-300 Człuchów
601083738
Chojnice

Natalia Paluszkiewicz

ul. Kręta 6, 89-600 Chojnice
601083738
Bytów

Dariusz Mieczkowski

ul. Podzamcze 34, 77-100 Bytów
601088479
Miastko

Dariusz Mieczkowski

ul. Konstytucji 3 maja 1, 77-200 Miastko
601088479
Lębork

Magdalena Zielke

ul. Krzywoustego 1, Piętro 3, lok. 1, 84-300 Lębork
601995935
Słupsk

Aleksandra Duszak

ul. Jana Pawła II 1 Lok 633, 635, 76-200 Słupsk
601081865

Finanzierung

Blog

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Finanziert aus dem Justizfonds, der vom Justizminister verwaltet wird.
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